Notlagenunterstützung der IG Metall
Bei Schäden an Wohngebäuden, bzw. Wohnräumen (keine Nebengebäude, Gartenanalagen, Autos etc.), gibt es für Mitglieder der IG Metall, die Möglichkeit eine Notlagenunterstützung in der IG Metall Geschäftsstelle zu beantragen. Hierfür ist eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten erforderlich.
Um den Antrag bearbeiten zu können benötigen wir Nachweise, wie zum Beispiel die Bestätigung der Versicherung, Feuerwehr, Stadt, Gemeinde oder ähnlichem. Bilder des Schadens sind ebenso erforderlich.
Bei Fragen wendet euch bitte an die IG Metall Geschäftsstelle: bruchsal@igmetall.de oder an eure IGM-Vetrauenspersonen und Betriebsräte.
Letzte Änderung: 14.08.2024