Pflegeversicherung
Es ist nicht verfassungswidrig, dass Rentnerinnen und Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung jetzt allein tragen müssen. Bis Ende März 2004 hatten sie die Hälfte von der Rentenversicherung als Zuschuss erhalten. Zwar
sind die Ansprüche der Rentner als Eigentum geschützt. Aber die Entscheidung der Rentenversicherung, die Hälfte der Pflegebeiträge nicht mehr zu übernehmen, ist keine verfassungswidrige Enteignung, sondern eine
zulässige Beschränkung des Eigentums. Die Neuregelung verstößt auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Rentner dürfen bei der Frage, wer die Pflegebeiträge zahlen muss, anders als Arbeitnehmer behandelt
werden.
(BSG vom 29. November 2006 - B 12 P 2/06 R)
Letzte Änderung: 21.11.2007