Arbeitsrecht
Eine ausgewogene Altersstruktur erhalten zu wollen, kann bei betriebsbedingten Kündigungen einer Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen. Ein berechtigtes betriebliches Bedürfnis am Erhalt einer ausgewogenen
Altersstruktur kann besonders dann bestehen, wenn bei Massenentlassungen die Gefahr besteht, dass es durch eine Auswahl allein nach sozialen Gesichtspunkten zu erheblichen Verschiebungen in der Altersstruktur kommt, die im betrieblichen
Interesse nicht hinnehmbar sind.
(BAG vom 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05)
Letzte Änderung: 21.11.2007