Arbeitsrecht

13.04.2007 Umzug um die Ecke ist keine Versetzung

Wenn ein Betrieb oder ein Betriebsteil nur um wenige Kilometer innerhalb einer Gemeinde verlagert wird und es sonst keine Veränderungen gibt, bedeutet das für die davon betroffenen Arbeitnehmer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung.

BAG vom 27. Juni 2006 - 1ABR 35/05

Letzte Änderung: 21.11.2007