Arbeitsrecht

19.04.2007 Auszubildende: Kündigung nach Übernahme erschwert

Die Verpflichtung in den Metall-Tarifverträgen, Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung mindestens 12 Monate zu übernehmen, schließt eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der 12 Monate aus. Mit der tariflichen Regelung soll der Erwerb von Berufspraxis und eine höhere Berechnungsbasis für Arbeitslosengeld erreicht werden. Dem würde zuwiderlaufen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund auflösen könnte.

BAG vom 06. Juli 2006 - 2 AR 587/05

Letzte Änderung: 21.11.2007