Arbeitsrecht

23.04.2007 Auszubildende: Wettbewerb verpflichtet zu Schadensersatz

Arbeitnehmern oder Azubis ist grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers untersagt, auch wenn der Arbeitsvertrag nichts darüber regelt. Ein schuldhafter Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot verpflichtet zum Schadensersatz.
(BAG vom 20. September 2006 - 10 AZR 439/05)

Letzte Änderung: 21.11.2007