Sozialrecht

28.04.2007 Erwerbsminderung: Rentenanspruch bei Gehbehinderung

Kann ein Gehbehinderter unter üblichen Bedingungen keinen Arbeitsplatz erreichen, kann ihm ein Rentenanspruch zustehen. Das ist etwa der Fall, wenn er nicht 4 mal täglich Wegstrecken von mehr als 500 Metern zu Fuß zurücklegen kann. Der Rentenanspruch ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherungsträger für den Fall einer Arbeitsaufnahme verspricht, Zuschüsse für ein Auto und dessen behindertengerechte Ausstattung, einen Führerschein oder die Kos­ten eines Fahrdienstes zu übernehmen.

BSG vom 21. März 2006 - B 5 R J 51/04 R

Letzte Änderung: 21.11.2007