Rechtsschutz Arbeit und Sozialrecht
Über 2 000 Klagen gehen täglich bei den Arbeits- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik ein. Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und vielerlei mehr. Der Rechtsschutz der IG Metall für ihre Mitglieder bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen.
Allein im Jahr 2006 konnte die IG Metall in rund 70 000 Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten Rechtsschutz leisten: Im Durchschnitt kamen pro Streitfall 3500 Euro für den jeweiligen Arbeitnehmer heraus.
In diesen Fällen kann unser Rechtsschutz genutzt werden:
Arbeitsverhältnis
Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubsgeld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung / Mutterschutz / Abmahnung Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung
Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis
z. B. Aufenthaltsberechtigung
Maßregelung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit
Steuerrecht (wenn der Streit mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat.)
z. B. steuermindernde Anerkennung der Berufskleidung oder der Fahrten zum Arbeitsplatz
Sozialversicherung
z. B. Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung / gesetzliche Unfallversicherung / gesetzliche Krankenversicherung / Feststellung der Schwerbehinderung
Kriegsdienstverweigerung
Beispiel Kündigungsschutzprozess, Streitwert 8.000,00 €:
Es werden vier Monatseinkommen (alte Bundesländer) à 2000,00 € brutto zugrunde gelegt.
1. Instanz
Gerichtskosten (ohne evtl. Zeugenentschädigung) 498,00 €
Rechtsanwaltskosten
1.218,00 €
2. Instanz
Gerichtskosten (ohne evtl. Zeugenentschädigung)
664,00 €
Rechtsanwaltskosten 1.361,38 €
Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers 1.361,38 €
Insgesamt 5.102,76 €
Wer muss zahlen?
Wenn der Prozess in der ersten Instanz gewonnen wird, müssen Arbeitnehmer(innen) ohne IG Metall-Rechtsschutz auf jeden Fall den eigenen Anwalt zahlen: 1218,00 €.
Ein IG Metall-Mitglied mit Rechtsschutz hat keine Kosten.
Wenn der Prozess in zweiter Instanz verloren wird, müssen Arbeitnehmer/innen ohne IG Metall-Rechtsschutz alle Kosten tragen: 5.102,76€.
Ein IG Metall-Mitglied mit Rechtsschutz hat keine Kosten.
Bei Bedarf beantragen Sie den Rechtsschutz bitte vorher bei der zuständigen Verwaltungsstelle - nicht erst, nachdem Sie einen Anwalt beauftragt haben. Die Verwaltungsstelle entscheidet im Einzelfall, ob Rechtsschutz gewährt wird.
Einzelheiten zum Rechtsschutz stehen in Paragraf 27 und Paragraf 31 der IG Metall-Satzung.
Letzte Änderung: 21.11.2007