Kündigungsschutz

12.05.2007 DGB nennt Oettingers Vorschläge zum Abbau des Kündigungsschutzes "Angriff auf die Würde der arbeitenden Menschen"

Rainer Bliesener: "Mythos vom Kündigungsschutz als Beschäftigungsbremse ist längst widerlegt"

Als "Angriff auf die Würde der arbeitenden Menschen" kritisierte der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener Ministerpräsident Oettingers erneute Forderung nach einer testweisen Aussetzung des Kündigungsschutzes für drei Jahre. "Wer den Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen abschaffen will, liefert die Beschäftigten der Arbeitgeberwillkür aus."

Bliesener widersprach auch vehment Oettingers Behauptung der segensreichen Wirkung von weniger Kündigungsschutz auf den Arbeitsmarkt: "Alle empirischen Studien haben den Mythos vom Kündigungsschutz als Beschäftigungsbremse längst widerlegt." Oettingers Behauptungen seien schlicht falsch. Es gebe keinerlei empirische Belege dafür, dass die bisherigen Verschlechterungen des Kündigungsschutzes irgendeine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt gehabt hätten. Der Arbeitsmarkt in Deutschland sei mehr als flexibel, der Verweis auf Dänemark "völlig untauglich", denn der Rückgang der Arbeitslosigkeit dort habe mit dem Kündigungsschutz gar nichts zu tun.

Man müsse befürchten, dass Oettinger wieder einmal nicht wisse, wovon er rede. "Wirtschaftlichen Sachverstand beweist man mit solchen Debattenbeiträgen fern der Wirklichkeit nicht", so Bliesener. Der DGB-Landeschef riet dem Ministerpräsidenten, sich lieber an die Fakten zu halten statt alte Arbeitgeberideologien nachzubeten. Er hoffe nicht, dass jetzt die Arbeitnehmerrechte herhalten müssten, um von Oettingers Problemen abzulenken.

Oettinger hatte in der Financial Times Deutschland vom 10. Mai vorgeschlagen, zunächst befristet für drei Jahre auf den "stringenten" Kündigungsschutz zu verzichten. Als angeblichen Beleg für die positiven Wirkungen auf den Arbeitsmarkt nannte er Dänemark.

Fakten zum Kündigungsschutz:

1. Es gibt in Deutschland keinen "stringenten" Kündigungsschutz, sondern nur einen Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.
2. Der Kündigungsschutz gilt für neu eingestellte Beschäftigte erst in Betrieben mit über 10 Beschäftigten - und das auch erst nach 6 Monaten.
3. Es gibt vielfältige flexible Lösungen wie Befristungen für zwei Jahre oder Zeitarbeit.
4. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den jeweiligen nationalen Bestimmungen zum Kündigungsschutz und dem Ausmaß der Arbeitslosigkeit, wie OECD-Forschungen belegen.
5. Der Hinweis auf Dänemark ist völlig verfehlt. Arbeitgeber dürfen auch in Dänemark nur kündigen, wenn dies sachlich begründet ist. Es gibt zwar nur relativ wenige gesetzliche Bestimmungen, aber bei 60 bis 70 Prozent der Beschäftigten regeln Tarifverträge den Kündigungsschutz. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit in Dänemark hat mit dem Kündigungsschutz gar nichts zu tun, denn dort gelten immer noch dieselben Regelungen wie im Jahr 1993, als die Arbeitslosenquote noch bei 10,2 Prozent lag.

Letzte Änderung: 21.11.2007