Arbeitsrecht

17.05.2007 Gegen Versetzung früh genug klagen

Will ein Arbeitnehmer per Gericht erreichen, dass eine Versetzung unwirksam wird, darf er nicht zu lange warten. Denn das Recht zur gerichtlichen Klärung kann verwirkt werden. Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Generell gilt, dass ein Recht verwirkt ist, wenn der Berechtigte es über einen bestimmten Zeitraum nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage war. Hinzutreten muss ein Vertrauenstatbestand: Der Arbeitgeber musste sich auf Grund des Verhaltens des Arbeitnehmers darauf einrichten dürfen, dass er das Recht nicht mehr geltend macht. Zwischen diesen beiden Bedingungen besteht eine Wechselwirkung. Die Zeitspanne kann umso kürzer sein, je gravierender die Umstände sind. Und umgekehrt sind an die Umstände desto geringere Anforderungen zu stellen, je mehr Zeit vergangen ist.

BAG vom 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06

Letzte Änderung: 21.11.2007