Arbeitsrecht /Teilzeit

19.05.2007 Anspruch Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung der Arbeitszeit

Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit
§ 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Dem Wunsch dürfen allerdings nicht dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen. § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Bundesarbeitsgericht vom 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06

Letzte Änderung: 21.11.2007