Arbeitsrecht/Abfindung
Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist und ist deshalb vorher nicht vererblich.
Bundesarbeitsgerichts-Urteil vom 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06
Letzte Änderung: 21.11.2007