Arbeitsrecht

30.05.2007 Sicherung einer Abfindung bei Insolvenz

Fällt ein Arbeitgeber in Insolvenz, bevor er die im Rahmen eines Abfindungsvergleichs zugesagte Abfindungssumme gezahlt hat, so führt dies nicht zwingend zur Unwirksamkeit des Vergleichs.

Die Erwartung, eine Vergleichssumme werde vollständig gezahlt, ist regelmäßig nicht Geschäftsgrundlage eines Abfindungsvergleichs. Soll der Vergleich nur rechtskräftig werden, wenn die Abfindungsforderung erfüllt ist, kann dies durch eine Bedingung abgesichert werden.

LAG Köln vom 19. März 2007 - 2 Sa 1258/06

Letzte Änderung: 21.11.2007