Arbeitsrecht
Bei der Anordnung einer Dienstreise, während derer der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistungen zu erbringen hat, steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BetrVG zu.
BAG, Beschluss vom 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
Letzte Änderung: 21.11.2007