Arbeitsrecht
Der Betriebsrat kann die mitgeteilte Tagesordnung in der Betriebsratssitzung nur ändern, wenn der vollzählig versammelte Betriebsrat einstimmig sein Einverständnis erklärt, den Beratungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen.
BAG, Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 201/05
Letzte Änderung: 21.11.2007