Arbeitsrecht

26.06.2007 Sozialplan: Keine Abfindung bei eigener Kündigung

Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Sozialplans dazu veranlasst, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben oder selbst zu kündigen, ist das grundsätzlich genauso zu behandeln wie Arbeitsverhältnisse, die der Arbeitgeber kündigt. Der Sozialplan kann allerdings bestimmen, dass Arbeitnehmer den Abfindungsanspruch verlieren, wenn sie vorzeitig selbst kündigen. Dasselbe gilt, wenn im Sozialplan geregelt ist, dass der Abfindungsanspruch wegfällt, wenn ein zumutbares Arbeitsplatzangebot abgelehnt wird.

BAG vom 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06

Letzte Änderung: 21.11.2007