Arbeitsrecht

07.07.2007 Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Die zur Abdeckung eines betrieblichen Mehrbedarfs mit einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vereinbarte befristete Erhöhung der Arbeitszeit ist regelmäßig eine mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit.

BAG, Beschl. v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

Letzte Änderung: 21.11.2007