Arbeitsrecht
Das generelle Verbot der Nutzung von TV-, Video- und DVD-Geräten in allen Räumen eines Betriebs einschließlich der Sozialräume ist mitbestimmungspflichtig gem.§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
LAG Köln, Beschluss vom 12.04.2006 - 7 TaBV 68/05
Letzte Änderung: 21.11.2007