Arbeitsrecht
Hat ein Stellenbewerber sein Abschlusszeugnis gefälscht, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten. Der Zweck eines Berufsausbildungszeugnisses besteht nicht nur darin nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer nach der Ausbildung seine Abschlussprüfung bestanden hat. Die Noten sollen vor allem seine Qualifikation bescheinigen.
LAG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2006 - 5 Sa 25/06
Letzte Änderung: 21.11.2007