Arbeitsrecht

23.07.2007 Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Ein befristetes Arbeitsverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer nicht unverzüglich widerspricht. Als Widerspruch gilt auch die Ablehnung eines - vor Ablauf der Befristung geäußerten - Wunsches auf einvernehmliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

BAG, Urt. v. 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

Letzte Änderung: 21.11.2007