Arbeitsrecht

09.08.2007 Frage nach Teilnahme ist nicht erlaubt

Ein Arbeitgeber darf nicht vor einer Betriebsversammlung Arbeitnehmer einzeln befragen, ob sie daran teilnehmen wollen oder nicht. Denn damit würde er die Betriebsratstätigkeit behindern (§ 78 Satz 1 BetrVG). Dies gilt auch dann, wenn die Befragung dazu dient, die Produktion zu planen.

ArbG Bremen vom 7. Dezember 2005 - 7 BV 68/05

Letzte Änderung: 21.11.2007