Arbeitsrecht
Ein Arbeitgeber, der eine sozial ungerechtfertigte Kündigung ausgesprochen hat, kann nicht ohne weiteres mit der Begründung die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses verlangen, dass der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten Mobbing durch übermäßige Belastung mit Arbeitsaufgaben vorgeworfen habe.
LAG Schleswig-Holstein vom 03.04.2007 - 2 Sa 442/06
Letzte Änderung: 21.11.2007