Arbeitsrecht

12.08.2007 Mobbing-Vorwürfe des Arbeitnehmers rechtfertigen nicht ohne Weiteres einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber, der eine sozial ungerechtfertigte Kündigung ausgesprochen hat, kann nicht ohne weiteres mit der Begründung die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses verlangen, dass der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten Mobbing durch übermäßige Belastung mit Arbeitsaufgaben vorgeworfen habe.

LAG Schleswig-Holstein vom 03.04.2007 - 2 Sa 442/06

Letzte Änderung: 21.11.2007