Schwerbehinderte Arbeitnehmer
Schwerbehinderte Arbeitnehmer dürfen nicht diskriminiert werden. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, mindestens fünf Prozent der Belegschaft mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Das gilt bereits ab Betrieben mit 20 Beschäftigten. Der Arbeitgeber muss zudem überprüfen, ob für freie Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen infrage kommen können. Schwerbehinderte haben zudem Anspruch auf fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im pro Jahr.
Schwerbehinderten Mitarbeitern kann nur gekündigt werden, wenn das zuständige Integrationsamt vorher seine Zustimmung gegeben hat. In der Praxis stimmen die Integrationsämter dem Antrag meist zu - mit dem Argument, die Kündigung sei nicht ursächlich wegen der Behinderung erfolgt.
Zur Wahrung der besonderen Interessen der Schwerbehinderten gibt es die Schwerbehindertenvertretung. Sie ist gemeinsam mit dem Betriebsrat bei allen Maßnahmen zu beteiligen, die Schwerbehinderte betreffen.
Die gesetzlichen Regelungen für Schwerbehinderte Menschen: SGB IXLetzte Änderung: 21.11.2007