IG Metall

10.08.2007 Nürnberger Arbeitsgerichtsurteil unterhöhlt Streikrecht

Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, hat das Urteil des Nürnberger Arbeitsgerichts zum Streik bei der Bahn scharf kritisiert. "Eine solche Entscheidung unterhöhlt das Streikrecht in Deutschland", sagte Peters am Donnerstag in Frankfurt. Einen möglichen volkswirtschaftlichen Schaden als Begründung für die Einschränkung des Streikrechts anzuführen, sei absurd. "Ein Streik, der keinen wirtschaftlichen Druck ausübt, ist kein Streik sondern kollektives Betteln."
Gleichzeitig kritisierte Peters das Vorgehen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL). "Die GDL lässt sich bei Ihrem Handeln nicht von der Idee der Solidarität aller Beschäftigten leiten", vielmehr verfolge sie Partikularinteressen. "Wenn Piloten bei ´Cockpit´ streiken, so seien ihnen die Interessen der Flugbegleiter egal, wenn Ärzte des ´Marburger Bundes´ streiken, sind ihnen die Arbeitsbedingungen der Krankenschwestern wurscht, wenn die Lokomotivführer mit der ´GDL´ streiken, kümmern sie sich nicht um die Gleisarbeiter". Das sei nicht das Prinzip der IG Metall. "Wir erheben einen gesellschaftlichen Anspruch, der weit über die Vertretung von Einzelinteressen hinausgeht", sagte Peters.

Letzte Änderung: 21.11.2007