Arbeitsrecht

04.09.2007 Kündigung: Sozialauswahl kann voll überprüft werden

Werden bei einer Auswahlricht­linie für betriebsbedingte Kündigungen das Alter oder die Betriebszugehörigkeit nicht oder so gering bewertet, dass sie in fast allen denkbaren Fällen nicht mehr den Ausschlag geben, erfüllt sie nicht die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes. Das hat zur Folge, dass die soziale Auswahl voll - und nicht nur auf grobe Fehlerhaftigkeit - überprüft wird.

BAG vom 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05

Letzte Änderung: 21.11.2007