Arbeitsrecht
Die Beleidigung von Vorgesetzten und Kollegen rechtfertigt an sich noch keine fristlose oder ordentliche Kündigung. Maßgeblich sind vielmehr die Gesamtumstände.
LAG Rheinland-Pfalz vom 28. Februar 2007 - 9 Sa 908/06
Letzte Änderung: 21.11.2007