Arbeitsrecht

08.09.2007 Beleidigung von Kollegen und Vorgesetzten kein Kündigungsgrund

Die Beleidigung von Vorgesetzten und Kollegen rechtfertigt an sich noch keine fristlose oder ordentliche Kündigung. Maßgeblich sind vielmehr die Gesamtumstände.

LAG Rheinland-Pfalz vom 28. Februar 2007 - 9 Sa 908/06

Letzte Änderung: 21.11.2007