Arbeitsrecht

09.09.2007 Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei Personalstatistiken

Wird in einem Unternehmen eine monatliche Personalstatistik geführt, die einen Abgleich des Soll-Personalstandes mit dem Ist-Stand vornimmt, hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Vorlage dieser Statistik.

LAG Hannover vom 4. Juni 2007 - 12 TABV 56/06

Letzte Änderung: 21.11.2007