Arbeitsrecht

08.10.2007 Keine Mitsprache bei gleicher Absenkung

Senkt ein Arbeitgeber die Eingangsvergütungen für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichmäßig ab, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Darum kann er nicht seine Zustimmung zur geplanten Eingruppierung mit dem Verweis darauf verweigern, dass er nicht beteiligt wurde.

LAG Hamm vom 8. Juni 2007 - 13 TaBV 117/06

Letzte Änderung: 21.11.2007