Arbeitsrecht

15.10.2007 Keine Geltung für spätere Ansprüche

Eine Ausschlussfrist, die ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses beginnt, kann nicht auf Ansprüche angewendet werden, die erst danach entstehen, also zum Beispiel auf Sozialplanabfindungen.

BAG vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 343/06

Letzte Änderung: 21.11.2007