Arbeitsrecht
Eine Ausschlussfrist, die ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses beginnt, kann nicht auf Ansprüche angewendet werden, die erst danach entstehen, also zum Beispiel auf Sozialplanabfindungen.
BAG vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 343/06
Letzte Änderung: 21.11.2007