Sozialrecht

24.10.2007 Arbeitsagenturen müssen ältere Arbeitslose auf Leistungen zur Entgeltsicherung hinweisen

Seit dem 1.1.2003 können ältere Arbeitslose, die eine Beschäftigung aufnehmen, bei der sie weniger verdienen als in ihrem vorhergehenden Job, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung beanspruchen. Über diese Leistungen zur Entgeltsicherung müssen die Arbeitsagenturen ältere Arbeitslose informieren. Unterbleibt eine solche Information, so können die Betroffenen auch noch nach Aufnahme ihrer neuen Beschäftigung Leistungen zur Entgeltsicherung verlangen.

BSG 8.2.2007 - B 7a AL 22/06 R

Letzte Änderung: 21.11.2007