Arbeitsrecht

30.10.2007 Betriebsübergang: Übernommene gleich behandeln

Bei freiwilligen Lohnerhöhungen durch den Arbeitgeber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung auch für Arbeitnehmer, die nach einem Betriebsübergang übernommen wurden. Der Arbeitgeber darf nicht allein nach Stammbelegschaft und hinzugekommenen Arbeitnehmern differenzieren. Wohl aber kann die Anpassung unterschiedlicher Arbeitsbedingungen beider Gruppen eine Differenzierung rechtfertigen.

BAG vom 14. März 2007 - 5 AZR 420/06

Letzte Änderung: 21.11.2007