Zwangsverrentung

01.11.2007 IG Metall droht mit Massenklagen gegen "Zwangsverrentung"

Die IG Metall sieht Bezieher von Arbeitslosengeld II ab 2008 von einer "Zwangsverrentung" mit lebenslangen Rentenabschlägen von bis zu 18 Prozent bedroht. Grund ist nach Angaben der IG Metall das Auslaufen der sogenannten "58er- Regelung" zum Jahresende. Danach können 58-jährige und ältere Arbeitslose bei Erhalt der Arbeitslosenunterstützung von der Vermittlung am Arbeitsmarkt ausgenommen werden. Mit Beginn des kommenden Jahres sind Bezieher von Arbeitslosengeld II gezwungen, selbst dann vorzeitig in Rente zu gehen, wenn die Höhe ihrer Rente niedriger ist, als die ihnen zustehende Arbeitslosenunterstützung.

"Dass die Bundesregierung ältere Arbeitslose gegen ihren Willen vorzeitig in Rente schicken kann, ist sozialpolitisch untragbar und gesellschaftspolitisch ein Skandal", kritisierte das für Sozialpolitik zuständige Vorstandsmitglied der IG Metall, Kirsten Rölke, am Montag in Frankfurt. Damit widerspreche die Bundesregierung ihrer eigenen Zielsetzung, mit der Initiative 50 plus besonders die Erwerbsintegration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Die IG Metall werde diese drohende Gefahr der Zwangsverrentung nicht hinnehmen. "Sollte die Regierungskoalition diese verfassungsrechtlich bedenkliche Zwangsverrentung arbeitswilliger Menschen nicht umgehend beseitigen, wird die IG Metall ihre betroffenen Mitglieder auffordern, ihre Rechte mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen", warnte Kirsten Rölke die Bundesregierung. Die IG Metall habe schon jetzt alle Vorbereitungen getroffen, um ihren Mitgliedern durch die Gewährung von Rechtsschutz den Weg zu einer gerichtlichen Lösung zu eröffnen.

Letzte Änderung: 21.11.2007