Mindestlohn im Elektrohandwerk
Beschäftigte und Handwerksbetriebe in und um Bruchsal und Bretten werden davon gleichermaßen profitieren. "Für die Beschäftigten wird der freie Fall der Löhne gestoppt und die Betriebe werden vor Billigkonkurrenz
geschützt," schreibt heute Eberhard Schneider, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Bruchsal, in einer Presseerklärung.
"Da der Tarifvertrag vom Januar 2007, abgeschlossen zwischen der IG Metall und dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), zwischenzeitlich vom Bundesarbeitsministerium für
allgemeinverbindlich erklärt wurde, müssen sich alle Betriebe an die Mindestlöhne halten," so Schneider weiter.
Laut IG Metall gelte die Regelung für alle Beschäftigten im Elektrohandwerk, die ihre Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausübten sowie für ausländische Unternehmen, deren Beschäftigte in
Deutschland arbeiteten. Die Höhe des tarifvertraglich festgelegten Mindestlohns liege in den alten Bundesländern bei 9,20 Euro/Stunde für 2007 und erhöht sich bis auf 9,60 Euro im Jahr 2010. Für die neuen
Bundesländer gilt 2007 ein Mindestlohn von 7,70 Euro, der sich bis auf 8,20 Euro im Jahr 2010 erhöht.
Betriebsräte und Beschäftigte seien laut Schneider jetzt aufgerufen, darauf zu achten, dass die Betriebe sich auch an die Mindestlöhne halten. Diese seien die absolute Untergrenze im Elektrohandwerk.
Wettbewerb und Qualität seien allemal besser als Billigkonkurrenz, bei der alle die Verlierer seien. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk sei ein Beispiel, das auch in anderen Branchen Anwendung finden sollte, so die IG Metall
Bruchsal.
Letzte Änderung: 21.11.2007