Sozialrecht

13.11.2007 Arbeitslosengeld II: Verletztenrente wird voll angerechnet

Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird beim Berechnen des Arbeitslosengelds II voll als Einkommen angerechnet. Das Bundessozialgericht hat diese Entscheidung damit begründet, dass die Verletztenrente, die jemand nach einem Arbeitsunfall von der Unfallversicherung erhält, Lohnersatz ist. Sie solle den Lebensunterhalt des Betroffenen sicherstellen und sei keine Entschädigung.

BSG vom 5. September 2007 - B 11b AS 15/06 R

Letzte Änderung: 21.11.2007