Sozialrecht

15.11.2007 Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage Kinderpflege-Krankengeld

Krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zehn Tage Anspruch auf "Kinderpflege-Krankengeld", wenn sie ein krankes Kind (bis 12 Jahre) betreuen und darum nicht arbeiten können. Das heißt: Alleinerziehende haben 20 Tage Anspruch. Alleinerziehend ist, wer faktisch alleinstehend ist und zusammen mit dem Kind in einem Haushalt ist. Das gilt für beide Elternteile, wenn sie leben und das gemeinsame Sorgerecht behalten.

BSG vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 33/06 R

Letzte Änderung: 21.11.2007