Arbeitsrecht

17.11.2007 Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf Tarifvertrag bindet

Macht der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag nicht deutlich, dass eine von ihm gewählte Bezugnahme auf Tarifverträge nur solange gelten soll, wie er selbst tarifgebunden ist, können Tarifrechte auch noch nach seinem Verbandsaustritt eingefordert werden. Dies gilt jedoch nur für Bezugnahme-Formulierungen, die nach dem 1. Januar 2002 getroffen wurden. Ist dies der Fall, spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber auch schon in einem früheren Arbeitsvertrag eine solche Verweisung vornahm.

BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05

Letzte Änderung: 21.11.2007