Arbeitsrecht

19.11.2007 Lange Betriebstreue schützt nicht

Der Arbeitgeber kann sich in einem von ihm formulierten Vertrag vorbehalten, andere Tätigkeiten oder einen Ortswechsel anzu­weisen. Allein aufgrund einer langjährigen Beschäftigung an einem bestimmten Arbeitsort oder mit einer bestimmten Arbeitsaufgabe tritt noch keine dauerhafte Festlegung und damit ein Verlust des Versetzungsrechts ein. Dazu bedarf es besonderer Umstände, die dem Arbeitnehmer Anlass geben, auf den weiteren Fortbestand zu vertrauen.

BAG vom 13. März 2007 - 9 AZR 433/0

Letzte Änderung: 21.11.2007