Arbeitsrecht

28.11.2007 Monatsverdienst ist Effektivverdienst

Bestimmt ein Tarifvertrag, dass sich der Anspruch auf eine Sonderzahlung aus der Höhe des Monatsverdienstes errechnet, kommt es auf den Effektivverdienst an. Hätten die Tarifparteien nur auf die Höhe des tariflichen Monatsentgelts abstellen wollen, hätten sie dies im Tarifvertrag auch zum Ausdruck bringen müssen. In der baden-württembergischen Metallindustrie haben bei beiderseitiger Tarifgebundenheit auch Angestellte, die deutlich mehr als die höchste Tarifgruppe verdienen, Anspruch auf die tarifliche Jahressonderzahlung.

BAG vom 28. März 2007 - 10 AZR 66/06

Letzte Änderung: 26.11.2007