Arbeitsrecht

29.11.2007 Weniger Geld für Teilzeiter rechtens

Bietet der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an, gegen eine Abfindung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, kann er den Teilzeit arbeitenden Beschäftigten eine niedrigere Abfindungssumme bieten. Wenn sie in der Höhe ihrer geringeren Arbeitszeit entspricht, ist das keine unzulässige Benachteiligung.

BAG vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 729/05

Letzte Änderung: 27.11.2007