Arbeitsrecht

26.12.2007 Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung

Der Betriebsrat hat einen im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbaren Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich.

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 4.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07

Letzte Änderung: 19.12.2007