Rechtsrecht
Enthält eine Ethikrichtlinie eine verbindliche Verpflichtung, Verstöße anderer Mitarbeiter gegen dieses Regelwerk zu melden ("Whistleblower-Klausel"), so ist sie regelmäßig insgesamt gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig, unabhängig davon, ob die in der Richtlinie aufgeführten Pflichten das Ordnungsverhalten oder das Arbeitsverhalten betreffen oder nur gesetzlich bestehende Verpflichtungen wiederholen.
Hessisches LAG, Beschluss vom 18.01.2007 - 5 TaBV 31/06
Letzte Änderung: 19.12.2007