Arbeitsrecht
Auch dann, wenn ein Betriebsrat erstmalig gewählt wird, nachdem die Betriebsänderung bereits begonnen hat, ist eine Einigungsstelle zur Errichtung eines Sozialplans nicht offensichtlich unzuständig.
LAG Köln vom 5. März 2007 - 2 TaBV 10/07
Letzte Änderung: 14.01.2008