Arbeitsrecht

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01.02.2008 Eingruppierung: Vergütungssystem zustimmungspflichtig

Wendet ein Arbeitgeber ein Vergütungssystem an, an dem der ­Betriebsrat nicht beteiligt wurde, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Der Betriebsrat kann in diesem Fall der Eingruppierung eines neu eingestellten Arbeitnehmers widersprechen. Die Eingruppierung wird damit unwirksam.

LAG Schleswig-Holstein vom 17. Januar 2007 - 6 TaBV 18/05 (nicht rechtswirksam)

Letzte Änderung: 01.02.2008