Arbeitsrecht
Wendet ein Arbeitgeber ein Vergütungssystem an, an dem der Betriebsrat nicht beteiligt wurde, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Der Betriebsrat kann in diesem Fall der Eingruppierung eines neu eingestellten Arbeitnehmers widersprechen. Die Eingruppierung wird damit unwirksam.
LAG Schleswig-Holstein vom 17. Januar 2007 - 6 TaBV 18/05 (nicht rechtswirksam)
Letzte Änderung: 01.02.2008