Fehlzeiten
Häufige Fehlzeiten sind für sich genommen kein Kriterium bei der Sozialauswahl. In einem Streitfall wollte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen, obwohl er sozial schutzwürdig war. Der Grund:
Häufige Fehlzeiten wegen Krankheit. Das Bundesarbeitsgericht sah darin kein berechtigtes betriebliches Interesse des Arbeitgebers, von der Sozialauswahl abzuweichen. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die krankheitsbedingten
Ausfälle zu besonderen betrieblichen Schwierigkeiten führen würden.
(BAG vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 306/06)
Letzte Änderung: 08.02.2008