Zeitarbeiter ohne Organisation machtlos

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14.02.2008 Zeitarbeit bzw Leiharbeit nimmt zu.

Zeitarbeit bzw. Leiharbeit nimmt zu. Den Betroffenen werden sichere Arbeitsplätze und gute Aufstiegschancen vorgegaukelt. Die Realität sieht anders aus.

Deswegen brauchen Beschäftigte in Leiharbeit eine gute Interessenvertretung. Was viele nicht wissen. Die IG Metall tut eine Menge für Zeit- oder Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer. Mit vielen Hinweisen und Hilfestellungen wartet zum Beispiel "Zoom" auf, das Netzwerk für Beschäftigte und Betriebsräte.

Bares Geld wert ist der Rechtschutz der IG Metall.

Auseinandersetzungen sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besonders häufig. Nicht selten werden Arbeitnehmer durch Zurückhalten von Arbeitspapieren und/oder Restlohn schikaniert.

Hat man eine Rechtsschutzversicherung, so ist man nicht in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Sind im "Kleingedruckten" Ausnahmen beschrieben, kann das im Ernstfall sehr teuer werden.
Wird eine Selbstbeteiligung fällig? In welcher Höhe? Sind zum Beispiel Geltendmachungen, Schreiben an Arbeitgeber oder Amt, Schreiben bei Abmahnung, Zeugnisverfahren, Kündigung im Vericherungsschutz enthalten? Wie ist der Eigenanteil bei Güteverhandlung, Streitverhandlung, erster und zweiter Instanz?
Wird auch die Beratung durch die Versicherung bezahlt oder muss erst ein Streitfall entstanden sein? In der Regel ist eine Beratung nicht in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen. Dann schaut man bei einem Aufhebungsvertrag in die Röhre, weil keine rechtswidrige Maßnahme vorliegt.
Wird Rechtsschutz auch bei sogenannten "geringfügigen Forderungen" des Versicherten gewährt? Kann der Rechtsschutz bei geringen Erfolgsaussichten abgelehnt werden?
Manche Versicherungen überprüfen systematisch ihre Kunden bezüglich der Inanspruchnahme, z.B. wer in 5 Jahren drei Schäden hat oder wer seit Vertragsbeginn mehr Kosten verursacht, als er Prämien gezahlt hat, muss mit Kündigung rechnen. Er wird dann eventuell von keinem anderen Versicherer angenommen.
All dies geschieht bei Mitgliedern der IG Metall nicht!

Die IG Metall berät mit der ersten Beitragszahlung - ohne Wenn und Aber. Nach dreimonatiger Mitgliedschaft greift der Rechtsschutz -
ganz gleich, wie oft man ihn benötigt und in allen Fragen des Arbeits-und Sozialrechts - ohne Wenn und Aber.

Das gilt nicht nur, wenn man bei einer Verleihfirma beschäftigt ist, sondern für alle Mitglieder der IG Metall. Das bringt nicht nur Sicherheit, sondern ist oft auch bares Geld wert. Der Beitrag für die IG Metall rechnet sich in jedem Fall.
(mehr Infos siehe Link)

Letzte Änderung: 14.02.2008