Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber kann bei einem Antrag auf Teilzeit über die Verteilung der Arbeitszeit entscheiden. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitnehmer in seinem Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit keine Angaben dazu macht. In diesem Fall kann der Arbeitgeber gemäß seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen festlegen, wie sich die reduzierte Stundenzahl verteilt.
BAG vom 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06
Letzte Änderung: 29.02.2008