Arbeitsrecht

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23.03.2008 Betriebsrat kann Verträge einsehen

Betriebsräte können Verträge von Arbeitnehmern einsehen, die über Fremdfirmen im eigenen Betrieb beschäftigt werden. Sie können außerdem verlangen, dass sie über Einsatzzeiten und Arbeitstage dieser Kolleginnen und Kollegen informiert werden.

BAG vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87

Letzte Änderung: 18.03.2008