Arbeitsrecht
Schwangere dürfen nicht beschäftigt werden, wenn eine Fortsetzung der Tätigkeit nach ärztlicher Auffassung das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährden könnte. Allerdings kann der Arbeitgeber von der werdenden Mutter eine Bescheinigung des Arztes verlangen. Daraus muss hervorgehen, von welchen Arbeitsbedingungen der Arzt ausgegangen ist und welche Arbeitseinschränkungen für sie bestehen.
BAG vom 7. November 2007 - 5 AZR 883/06
Letzte Änderung: 27.03.2008