Leiharbeit: Infos zur Kampagne - 2
Leiharbeiter haben Anspruch auf eine Sonderzahlung. Doch während sich ihre festangestellten Kollegen nach IG Metall- Tarif über 50 Prozent ihres Bruttolohns pro Urlaubstag freuen können, bekommen Arbeitnehmer auf Zeit nur eine Sonderzahlung von 150 Euro. Allerdings erst im zweiten Jahr. Im ersten Jahr als Leiharbeitnehmer bekommen sie gar nichts.
Quelle: Metall Zeitung, April 2008
Letzte Änderung: 29.04.2008