Leiharbeit: Infos zur Kampagne - 3

Vorschaubild

17.05.2008 Urlaub

Gleiche Arbeit, aber weniger Urlaub. Damit müssen viele Leiharbeiter leben. Sowohl der Manteltarifvertrag des Bundesverbands Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) als auch des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmer (IGZ) gewährt Leiharbeitern insgesamt 24 Urlaubstage pro Jahr. Allerdings erst nach Ende der Probezeit. Bis dahin gilt für sie der gesetzliche Urlaub von 24 Werktagen. Das heißt: Es zählen alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertage. Ihre festangestellten Kollegen können sich dagegen 30 Tage im Jahr erhohlen.

Quelle: Metall Zeitung, April 2008

Anhänge:

Kampagnenplakat 3

Kampagnenplakat 3

Dateityp: PDF document, version 1.6

Dateigröße: 73.4KB

Download

Themenbroschüre Leiharbeit der IG Metall

Themenbroschüre Leiharbeit der IG Metall

Dateityp: PDF document, version 1.3

Dateigröße: 2943.9KB

Download

Letzte Änderung: 29.04.2008